# Projektregeln

Dieses Dokument beschreibt verbindliche Regeln für die Entwicklung von Reconcilix.

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## R001 – Architekturentscheidungen werden evaluiert

Ein ADR mit dem Status `Accepted` muss mindestens eine Referenz

`Implemented in`

auf eine Evaluation (`E...`) enthalten.

Dadurch wird dokumentiert, in welcher Evaluation die Entscheidung erstmals umgesetzt wird.

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## R002 – Evaluationen sind reproduzierbar

Jede Evaluation basiert auf reproduzierbaren Datensätzen.

Die verwendeten Testdaten sowie die zugehörigen Evaluationsdokumente werden dauerhaft archiviert.

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## R003 – Evaluationen bestehen aus Iterationen

Jede Evaluation enthält mindestens eine Iteration (`I...`).

Iterationen dokumentieren den Weg von einer Problemstellung über die Umsetzung bis zur Bewertung der Ergebnisse.

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## R004 – Änderungen werden gegen eine Baseline bewertet

Neue Matching-Strategien oder andere fachlich relevante Änderungen werden grundsätzlich gegen eine bestehende Baseline evaluiert.

Dadurch bleiben Verbesserungen und Regressionen nachvollziehbar.

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## R005 – Roadmaps und Entscheidungen sind getrennt

Roadmaps beschreiben geplante Entwicklungen.

ADRs dokumentieren getroffene Entscheidungen.

Evaluationen überprüfen deren Umsetzung.

Diese Dokumenttypen dürfen nicht vermischt werden.

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## R006 – Benennung von Dokumenten

Reconcilix unterscheidet zwischen dauerhaften Projektdokumenten und evaluationsbezogenen Arbeitsdokumenten.

### Projektdokumente

Dateien mit dauerhaftem Charakter werden in Großbuchstaben benannt.

Beispiele:

* VISION.md
* ROADMAP_MATCHING.md
* GLOSSAR.md
* RULES.md

### Evaluationsdokumente

Evaluationsbezogene Dokumente verwenden die Projektkennungen.

Beispiele:

* E001.md
* I01.md
* metrics.md

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## R007 – Nachvollziehbare Weiterentwicklung

Der Entwicklungszyklus

**ADR → Evaluation → Iteration**

beschreibt die nachvollziehbare Weiterentwicklung der Reconcilix-Methodik und ihrer Kernkomponenten.

Er gilt **nicht** für die gesamte Softwareentwicklung.

Kleinere Fehlerkorrekturen, Refactorings oder funktionale Erweiterungen ohne Auswirkungen auf Architektur, Methodik oder fachliches Verhalten werden über den allgemeinen Entwicklungsprozess des Projekts umgesetzt.

Nur fachlich oder architektonisch relevante Änderungen werden durch ADRs dokumentiert und innerhalb einer Evaluation nachvollziehbar umgesetzt und überprüft.
